Der Senat
wird aufgefordert, die zum 01. Januar 2004 erfolgte Aufhebung der Gebrauchtwarenverordnung
rückgängig zu machen und die Verordnung in der alten Fassung unverzüglich
wieder in Kraft zu setzen.
Begründung:
Deregulierung und Bürokratieabbau sind ohne Zweifel erstrebenswerte Ziele. Bemühungen in diesem Sinne dürfen allerdings nicht unüberlegt und voreilig erfolgen. Das Interesse am Erhalt einer Regelung muss mit dem der Abschaffung gut abgewogen werden, um den Interessen unserer Stadt im höchst möglichen Maße zu entsprechen.
Eine solche Abwägung im Sinne des Landes
Berlin ist im Falle der Gebrauchtwarenverordnung offenkundig unterblieben. Die
Verordnung verpflichtete Händler, die mit Gebrauchtwaren handeln, grundsätzlich
über den An- und Verkauf von Gegenständen ein Geschäftsbuch zu führen. Die
Eintragung hatte bei Wareneingang Angaben über den Tag des Erwerbs bzw. der
Annahme, eine genaue Bezeichnung des Gegenstandes (inkl. Material, Gewicht und
besondere Merkmale), den Ankaufspreis sowie die Personalien des Verkäufers oder
Auftraggebers zu enthalten. Bei Warenausgang waren der Verkaufstag, die Art
der Verwertung sowie die Personalien des Käufers einschließlich der Nummer
seines Legitimationspapiers einzutragen.
Das Führen des vorgeschriebenen Geschäftsbuches war nicht zuletzt aus
Verbraucherschutzgründen sinnvoll und sollte daher auch in Zukunft weiter vorgeschrieben
bleiben. Durch den Wegfall der Verpflichtung wird in einem Bereich Anonymität
hergestellt, der dringend nachvollziehbarer Daten und Angaben bedarf, um
kriminellen Umgang mit Gegenständen auszuschließen. Durch den Wegfall der
Gebrauchtwarenverordnung wird nunmehr Hehlern die Türen geöffnet. Die Wege,
die Diebesgut im Einzelfall nimmt, werden zukünftig noch schwerer zurückzuverfolgen
sein. Die Geschäftsbücher waren für die Ermittlungsbehörden in der Vergangenheit
ein nützliches Mittel, um nachzuvollziehen, wo etwa gestohlene Gegenstände
herkommen oder wohin sie gewandert sind. Der Verzicht auf dieses Instrument
erschwert die Bekämpfung von Diebstahlsdelikten unnötig und unterwandert den
Schutz des Verbrauchers. Er ist daher schnellst möglich rückgängig zu machen.
Berlin, den 19. Januar 2004
Zimmer
Henkel
und
die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU
Ausschuss-Kennung
: GesSozMiVergcxzqsq